Rechtsprechung
BVerwG, 29.06.1961 - VI C 103.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1961, 255
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 29.06.1961 - VI C 103.59
Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen sei stets der objektivierte Wille des Gesetzgebers so, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergebe, in den sie hineingestellt sei (Hinweis auf BVerfGE 1, 312 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52]). - BVerwG, 19.10.1960 - VI C 92.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1961 - VI C 103.59
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sich der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 11, 165 [166 Mitte] zu eigen gemacht hat, kann eine ihrem Wortlaut nach eindeutige Regelung durch Heranziehung von Äußerungen aus dem Gesetzgebungsverfahren nicht in Frage gestellt werden. - BVerwG, 30.09.1959 - VI C 358.56
Örtliche Zuständigkeit für Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte von …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1961 - VI C 103.59
Ob es angesichts der Verflechtung des Landesbeamtenrechts mit Bundesrecht, die insbesondere in Art. 33 Abs. 5 GG und den Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes zum Ausdruck kommt, vertretbar wäre, in Anwendung der im Urteil des Senats BVerwGE 9, 172 [176 unten] entwickelten Grundsätze über die Würdigung der gesamten Rechtsordnung als Auslegungshilfe hier den § 152. Abs. 1 BBG heranzuziehen und sich dabei etwa aufdrängenden Zweifeln über die Tragweite einer Abweichung durch Beiziehung der Gesetzesmaterialien nachzugehen, kann dahingestellt bleiben.